THEORIE-KURSE Fb. 2 + 3 (für IC - International Certificate)
1.) WOCHENEND-KURS Segel-Theorie Fb. 2 - März 2026:
Kursort: 1050 Wien
Termine (jeweils 09:00h - 16:30h):
- Sa./So. 13./14.02.2027
- Sa./So. 27./28.02.2027
- Sa./So. 06./07.03.2027
Prüfungstermine: mehrere möglich, z.B. 13.03.2027
Preis: € 389,- inklusive Seekarte, Arbeitsunterlagen und Kartenbesteck (leihweise);
Über 40 Stunden gewährleisten eine solide Ausbildung für den verantwortungsvollen Charter-Skipper!
Individuelle Betreuung und langjährig erfahrene Vortragende erhöhen den Lernerfolg.
2.) WOCHENEND-KURS Segel-Theorie Fb. 2 - November / Dezember 2026:
Kursort: 2500 Baden
Termine (jeweils 09:00h - 16:30h):
- Sa./So. 21./22.11.2026
- Sa./So. 05./06.12.2026
- Sa./So. 12./13.12.2026
Prüfungstermine: mehrere möglich, z.B. Sa. 19.12.2026
Preis: € 389,- inklusive Seekarte, Arbeitsunterlagen und Kartenbesteck (leihweise);
Über 40 Stunden gewährleisten eine solide Ausbildung für den verantwortungsvollen Charter-Skipper!
Individuelle Betreuung und langjährig erfahrene Vortragende erhöhen den Lernerfolg.
3.) ONLINE-Abendkurs Segel-Theorie Fb. 2 - November/Dezember 2026/Jänner 2027:
Kursort: zuhause ONLINE
Termine (jeweils 18:00h - 20:15h):
- Di./Do. 10./12.11.2026
- Di. 17.11.2026
- Di./Do. 24./26.11.2026
- Di./Do. 01./03.12.2026
- Di./Do. 08./10.12.2026
- Di./Do. 15./17.12.2026
- Do. 07.01.2027
- Di. 12.01.2027
Prüfungstermine: mehrere möglich, z.B. 16.01.2027
Preis: € 389,- inklusive Seekarte, Arbeitsunterlagen und Kartenbesteck (leihweise);
Über 40 Stunden gewährleisten eine solide Ausbildung für den verantwortungsvollen Charter-Skipper!
Individuelle Betreuung und langjährig erfahrene Vortragende erhöhen den Lernerfolg.
4.) WOCHENEND-KURS Segel-Theorie Fb. 3 (!!!) - Jänner 2027:
Kursort: 2500 Baden
Termine:
- Fr. 22.01.2027 (18:00 - 21:00)
- Sa. 23.01.2027 (09:00 - 16:00)
- So. 24.01.2027 (09:00 - 16:00)
Prüfungstermine: mehrere möglich, z.B. Sa. 23.01.2027
Preis: € 249,- inklusive Seekarte, Arbeitsunterlagen und Kartenbesteck (leihweise);
Das Wissen des Fb. 2 ist das Basiswissen für diesen Kurs!
Individuelle Betreuung und langjährig erfahrene Vortragende erhöhen den Lernerfolg.
Voraussetzungen für THEORIE-PRÜFUNG BFA Fahrtenbereich 2+3
Küstenfahrt und küstennahe Fahrt, 20 bzw. 200 Seemeilen von der Küste entfernt
(ehemals B-Schein Fb. 2 bzw. Fb. 3)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- A-Schein-Segelniveau (ein Segel-A-Schein ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen)
Die Theorieprüfung besteht (dzt.) aus 3 Teilen:
1.) Fragen-Teil (multiple choice)
2.) Kartenarbeit
Prüfungskosten:
- Prüfungsbeitrag an die Prüfungsverbände pro Person: meist € 75,-
- Prüferbeitrag werden anteilig auf die Kandidaten aufgeteilt: € 60,- pro Prüfer zuzügl. Reisespesen laut aktuellem Kostenbeitragsblatt, siehe auch www.segelverband.at - 'Prüfungswesen'
Voraussetzungen für die PRAXIS-PRÜFUNG BFA Fahrtenbereich 2
- 500 Seemeilen entsprechend (siehe Absatz unterhalb) schriftlich nachgewiesen.
- 3 Nachtfahrten mit mind. 3 Nachtansteuerung
- bestandene Theorieprüfung (weniger als 36 Monate alt / nicht verlängerbar)
Voraussetzungen für die PRAXIS-PRÜFUNG (bzw. Erweiterung) BFA Fahrtenbereich 3
- 1.500 Seemeilen entsprechend (siehe Absatz unterhalb) schriftlich nachgewiesen, davon mind. 500 als Schiffsführer.
- 5 Nachtfahrten mit mind. 5 Nachtansteuerung
- bestandene Theorieprüfung (weniger als 36 Monate alt - es sei denn, es handelt sich um eine Ergänzungsprüfung)
JachtVO 2020 - die aktuelle Yacht-Prüfungs-Ordnung:
Liebe Segler und Motorbootfahrer!
In der aktuellen JachtVO sind Übergangsbestimmungen verankert, das heisst:
Alle Seemeilen, die nach dem 26.06.2015 gefahren werden, sind mit dem Formular Anlage 9 der JachtVO nachzuweisen (und das dazugehörige Logbuch oder logbuchähnliche Aufzeichnungen ist bereit zu halten).
Das heißt im Klartext: Seemeilen die vor dem 26.06.2015 gefahren worden sind, können für die Praxisprüfung und für die Ausstellung in alter Form (eidesstattliche Erklärung) nachgewiesen werden.
Alle Seemeilen nach dem 26.06.2015 sind mit dem neuen Formular nachzuweisen (Anlage 9).
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Segelyacht BFA Fahrtenbereich 1
Watt- oder Tagesfahrt, 3 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich, weniger als 36 Monate alt)
- vollendetes 16. Lebensjahr
- 50 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*
- 1 Nachtfahrt* mit 1 Nachtansteuerung
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Prüfungskosten:
€ 290,- (Istrien) inkludiert:
- Antragstellung WSVO
- Prüferspesen
- Ausstellungsgebühr WSVO Verbandsschein
siehe auch das Kostenbeitragsblatt 2025_2 (bzw. überarbeitete Versionen)
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!):
https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Segelyacht BFA Fahrtenbereich 2
Küstennahe Fahrt, 20 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich, weniger als 36 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*
- 3 Nachtfahrten* mit mind.3 Nacht-Ansteuerungen
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Prüfungskosten:
€ 290,- (Istrien) inkludiert:
- Antragstellung WSVO
- Prüferspesen
- Ausstellungsgebühr WSVO Verbandsschein
siehe auch das Kostenbeitragsblatt 2025_2 (bzw. überarbeitete Versionen)
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!):
https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Segelyacht BFA Fahrtenbereich 3
200 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich, weniger als 36 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 1.500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*, davon mind. 500 sm als Schiffsführer in verantwortungsvoller Position*
- 5 Nachtfahrten* mit mind. 5 Nacht-Ansteuerungen
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!):
https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Segelyacht BFA Fahrtenbereich 4
Weltweite Fahrt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher Fahrtenbereich, weniger als 24 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 3.500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*, davon mind. 1.000 als Schiffsführer
- 5 Nachtfahrten* mit mind. 5 Nacht-Ansteuerung
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!):
https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Motoryacht BFA Fahrtenbereich 1
Watt- oder Tagesfahrt, 3 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich)
- vollendetes 16. Lebensjahr
- 50 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*
- 1 Nachtfahrt* mit 1 Nachtansteuerung
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Prüfungskosten:
- Prüfungsbeitrag - je nach Verband - pro Person: € 60,- bis € 150,- (WSVO € 75,- Stand 2022)
- Prüferbeitrag werden anteilig auf die Kandidaten aufgeteilt: € 60,- pro Prüfer pro Tag zuzügl. Reisespesen / geregelt durch das Kostenbeitragsblatt 2010 (bzw. überarbeitete Versionen)
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!).
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Motoryacht BFA Fahrtenbereich 2
Küstennahe Fahrt, 20 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich, weniger als 36 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 300 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*
- 3 Nachtfahrten* mit mind. 3 Nacht-Ansteuerung
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!).
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Motoryacht BFA Fahrtenbereich 3
200 Seemeilen von der Küste entfernt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich, weniger als 24 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 1.000 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*, davon mind. 250 als Schiffsführer
- 5 Nachtfahrten* mit mind. 5 Nacht-Ansteuerungen
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!).
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.
Voraussetzungen zur Praxisprüfung Motoryacht BFA Fahrtenbereich 4
Weltweite Fahrt
Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher Fahrtenbereich, weniger als 36 Monate alt)
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 2.500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*, davon mind. 750 als Schiffsführer
- 5 Nachtfahrten* mit mind. 5 Nacht-Ansteuerungen
Die Yacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.
* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in
Der Nachweis der Voraussetzungen muss (spätestens) zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.
Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG des ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (ACHTUNG - hier gelten nur Kursbestätigungen bestimmter Organisationen!).
DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt mindestens 3 Stunden nach Sonnenuntergang und mind. 3 Stunden vor Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;